Die mediale Aufmerksamkeit für "Mystery-Boxen"1 sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass diesem Geschäftsmodell durch das Glücksspielgesetz weitgehend ein Riegel vorgeschoben ist.2
Vorwiegend über Warenverkaufsautomaten und Webshops werden sogenannte "Mystery-Boxen" angeboten (auch: "Secret Packs", "Mystery-Packs" oÄ). In Mystery-Boxen können sich - zufallsabhängig - alle erdenklichen Waren befinden: Im besten Fall sind diese Waren wertvoll und ein Glück für den Käufer, sie können aber auch entweder für den konkreten Käufer (quasi: subjektiv) unbrauchbar sein oder schlimmstenfalls sogar de facto wertlos.
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