Wirtschaftsrecht

Warenverkauf in Mystery-Boxen

Richard Kettisch

Die mediale Aufmerksamkeit für "Mystery-Boxen"1 sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass diesem Geschäftsmodell durch das Glücksspielgesetz weitgehend ein Riegel vorgeschoben ist.2

Vorwiegend über Warenverkaufsautomaten und Webshops werden sogenannte "Mystery-Boxen" angeboten (auch: "Secret Packs", "Mystery-Packs" oÄ). In Mystery-Boxen können sich - zufallsabhängig - alle erdenklichen Waren befinden: Im besten Fall sind diese Waren wertvoll und ein Glück für den Käufer, sie können aber auch entweder für den konkreten Käufer (quasi: subjektiv) unbrauchbar sein oder schlimmstenfalls sogar de facto wertlos.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/72

13.02.2025
Heft 2/2025
Autor/in
Richard Kettisch

Dr. Richard Kettisch ist beim Finanzamt Österreich, Dienststelle für Sonderzuständigkeiten, tätig.