Wirtschaftsrecht

Warnpflichten bei unwirksamer Kündigung des Versicherungsnehmers

Martin Schauer

1. In der Praxis sind Fälle nicht selten, in denen der Versicherungsnehmer eine Kündigungserklärung abgibt, die den dafür im Vertrag oder Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen nicht entspricht. Dies kann verschiedene Gründe haben. Zu den häufigsten zählen die Fristwidrigkeit (verspätete oder auch verfrühte [§ 69 ff VVG] Kündigung), Verletzung einer Formvorschrift oder das Fehlen eines Kündigungsgrundes bei der außerordentlichen Kündigung1).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1988, 316

01.08.1988
Heft 8/1988
Autor/in
Martin Schauer

Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer forscht und lehrt am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören Privatwirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Erb- und Stiftungsrecht, Erwachsenenschutzrecht.