Im Rahmen der umfangreichen "laufenden Wartung 2009" der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002) wurden vor allem die gesetzlichen Änderungen des Steuerreformgesetzes 2009, des Budgetbegleitgesetzes 2009, des Konjunkturbelebungsgesetzes 2008, wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen, Aussagen des Salzburger Steuerdialogs 2009 sowie Ergebnisse eines Benchmarkings in die LStR 2002 eingearbeitet. Die LStR 2002 idF dieses Wartungserlasses sind seit 1. Jänner 2010 generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle sind sie insoweit anzuwenden, als nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen oder günstigere Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien Gültigkeit haben.
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