Steuerrecht aktuell

Wartungserlass 2009 zu den Lohnsteuerrichtlinien 2002

HR Dr. Christa Lattner / Mag. Elisabeth Weigand

Im Rahmen der umfangreichen "laufenden Wartung 2009" der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002) wurden vor allem die gesetzlichen Änderungen des Steuerreformgesetzes 2009, des Budgetbegleitgesetzes 2009, des Konjunkturbelebungsgesetzes 2008, wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen, Aussagen des Salzburger Steuerdialogs 2009 sowie Ergebnisse eines Benchmarkings in die LStR 2002 eingearbeitet. Die LStR 2002 idF dieses Wartungserlasses sind seit 1. Jänner 2010 generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle sind sie insoweit anzuwenden, als nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen oder günstigere Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien Gültigkeit haben.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2010/157

22.02.2010
Heft 4/2010
Autor/in
Elisabeth Weigand
Mag. Elisabeth Weigand ist Mitarbeiterin im bundesweiten Fachbereich für Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.