Im Rahmen der umfangreichen "laufenden Wartung 2010" der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002) wurden vor allem die gesetzlichen Änderungen der Abgabenänderungsgesetze 2009 und 2010, wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen sowie Aussagen des Salzburger Steuerdialogs 2010 eingearbeitet. Die LStR 2002 idF dieses Wartungserlasses vom 20. 1. 2011, GZ BMF-010222/0186-VI/7/2010, sind seit 1. Jänner 2011 generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle sind sie insoweit anzuwenden, als nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen oder günstigere Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien Gültigkeit haben.
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