Artikelrundschau Juni 2024 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; Insolvenzrecht

Was bleibt noch von § 241a BAO? (Gleiss/Hubmann, AVR 3/2024, S. 106)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Im Herbst 2023 sei die erste Entscheidung des VwGH infolge einer Amtsrevision gegen eine BFG-Entscheidung zur Rückforderung von KESt-Erstattungen gem § 241a BAO ergangen. Der VwGH habe

§ 241a BAO als ein gegenüber einer bescheidmäßigen Erledigung von KESt-Erstattungsanträgen nachrangiges Instrument betrachtet. In fünf ähnlich gelagerten Fällen, in denen ebenfalls beantragte KESt-Erstattungsbeträge bloß faktisch rechtswidrig ausbezahlt worden seien, habe die Abgabenbehörde nunmehr in Reaktion auf die VwGH-Entscheidung versucht, die vorschnell erlassenen (und damit rechtswidrigen) Rückforderungsbescheide nach § 241a BAO nachträglich zu sanieren. Das BFG habe jedoch die von der Finanzverwaltung versuchte Heilung der Bescheide nach § 241a BAO nicht zugelassen und den Beschwerden gegen diese Bescheide Folge gegeben. Vier der fünf BFG-Entscheidungen seien mittels Amtsrevision angefochten worden. Der Beitrag diskutiert einige durch das beim VwGH anhängige Revisionsverfahren aufgeworfene Fragen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/513

07.10.2024
Heft 19/2024