Im Ministerrat vom 1. 5. 2019 beschloss die (damalige) österreichische Bundesregierung die "Entlastung Österreich". Dieses umfangreiche Entlastungsprogramm wäre etappenweise in den nächsten Jahren in Kraft getreten und hätte für das Jahr 2022 ein Volumen von 8,3 Mrd € erreicht, neben der Tarifentlastung hätte vor allem das EStG 2020 auch strukturelle Verbesserungen im Steuerrecht bringen sollen (vgl Mayr, RdW 2019, 332). Völlig unvorhersehbar kam politisch alles anders. Nach dem "Ibiza-Video" und einer im Parlament abgewählten Regierung wurde am 3. 6. 2019 eine Übergangsregierung angelobt. Damit rückt - auch aus einem steuerpolitischen Blickwinkel - das Parlament noch stärker in den Mittelpunkt.
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