Während sich im Bereich der direkten Besteuerung der Fortschritt in der Harmonisierung der Steuerrechte der Mitgliedstaaten der EU in eher bescheidenen Grenzen hält, ist die Harmonisierung bei den indirekten Steuern, vor allem bei der Umsatzsteuer und bei den Verbrauchsteuern weit fortgeschritten. Schon im Jahre 1972 wurde in Österreich die erste und zweite Mehrwertsteuerrichtlinie der EWG umgesetzt, es war dies das Nettoumsatz- Steuersystem mit Vorsteuerabzug. Diese Anpassung stand in Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Österreich übernahm damit das Umsatzsteuersystem, das für die EWG-Mitglieder verbindlich war.
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