Arbeitsrecht

Was bringt die Pensionsharmonisierung an Neuem?

Dr. Remo Sacherer / Mag. Bettina Woschitz

Der Fahrplan der Bundesregierung für den Beschluss der Pensionsharmonisierung steht fest. Beginnend mit 1. 1. 2005 soll ein neues, einheitliches Pensionssystem geschaffen werden, das für alle Erwerbstätigen wie Arbeiter, Angestellte, Bauern, Selbstständige, Bundesbeamte und auch Politiker gilt. Das Pensionsharmonisierungsgesetz bringt neben dem neuen Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) auch einschneidende Veränderungen in den Sozialversicherungsgesetzen sowie im Pensionsrecht der Beamten. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt dabei neben der Harmonisierung der unterschiedlichen Leistungs- und Beitragsrechte in der Pensionsversicherung insb die Einrichtung eines transparenten und leistungsbezogenen Pensionskontos.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/630

15.11.2004
Heft 11/2004
Autor/in
Remo Sacherer

Dr. Remo Sacherer, LL.M., ist Rechtsanwalt in Wien und Partner von MOSATI Rechtsanwälten (www.mosati.at), Universitätsassistent am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der WU Wien, Lektor für Arbeits- und Sozialrecht an der Fachhochschule Wiener Neustadt sowie Trainer für Arbeitsrecht am WIFI Wien.

Publikationen (Auswahl):
Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht5 (2010) (gemeinsam mit Eichinger und Kreil); Kommentar zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (2006) (gemeinsam mit B. Schwarz);Arbeitskräfteüberlassung in Österreich und der EU. Rechtliche und soziale Aspekte (2001);Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Arbeitskräfteeinsatz, Zeitschrift für europäisches Arbeits- und Sozialrecht (ZESAR) 2005, 363-374 (gemeinsam mit Runggaldier).