Das österreichische Lauterkeitsrecht stellt unionsrechtlich geprägte Vorgaben für die Preisauszeichnung von Pauschalreisen auf. Der folgende Beitrag untersucht, inwiefern aufgrund der jüngst verabschiedeten RL 2015/2302 künftig mit strengeren Anforderungen an die Preisauszeichnung von Pauschalreisen zu rechnen ist.
Wer eine Reise tut, kann bekanntlich etwas erzählen.1 Wer eine Reise bucht, leider ebenfalls: Eine Geschichte von nicht enden wollenden Preisbestandteilen, welche die als preiswerte Okkasion angepriesene Reise letzten Endes zu einem teuren Vergnügen machen. Ein zentrales Anliegen der vor rund 25 Jahren verabschiedeten Pauschalreise-RL 90/314/EWG war es, Preisklarheit für Reisende zu schaffen.2 Die Pauschalreise-RL begründet auch eine lauterkeitsrechtliche Verpflichtung zur gesetzeskonformen Auszeichnung von Preisen für Pauschalreisen.
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