Im Rahmen dieses Beitrages soll der Frage nachgegangen werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Forderung vorrangig aus dem Erlös einer Sondermasse zu befriedigen ist. Hierbei wird eine in wesentlichen Punkten von der hA abweichende Auslegung der §§ 47, 49 KO vorgeschlagen.
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Dr. Stephan Riel, Rechtsanwalt in Wien mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenz- und Sanierungsrecht, Partner in der Kanzlei Riel & Partner, Insolvenzverwalter in Wien und Niederösterreich, Mitglied der im BMJ tagenden Insolvenzrechtsreformkommission, Mitherausgeber der ZIK, zahlreiche Publikationen zum Insolvenzrecht.