Arbeitsrecht

Wechsel des anwendbaren Kollektivvertrages und Verbandswechsel

Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn

Kollektivverträge gelten idR nur für bestimmte fachlich abgegrenzte Tätigkeiten eines Unternehmens. Im Laufe der Zeit können sich bei einem Unternehmen die Merkmale, welche für die Zuordnung zu einem KV maßgebend sind, ändern. Dann ist fraglich, ob der nun fachlich adäquate KV den bisher maßgebenden KV vollständig ablöst oder ob günstigere Bestimmungen des „alten“ KV zumindest vorübergehend weiter anzuwenden sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/323

17.05.2005
Heft 5/2005
Autor/in
Robert Rebhahn

Dr. Robert Rebhahn ist Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien.

Publikationen:

Kommentierung des Werkvertrages in Schwimann, ABGB3 (2005); und der §§ 1151 ff ABGB im Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht.