(Mayr, RdW 2013/430, S. 430)
Hält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft und zieht dieser sodann in den EU/EWR-Raum weg, könne der Steuerpflichtige eine Nichtfestsetzung (aufgeschobene Besteuerung) der wegzugsbedingt entstandenen Steuerpflicht beantragen. Wird die Kapitalgesellschaft in weiterer Folge nach Art II UmgrStG umgewandelt, stelle sich ua die Frage, ob die Umwandlung eine Festsetzung der Steuerschuld auslöst.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.