Arbeitsrecht

Weiterbeschäftigung eines Ausländers nach Nichtigerklärung der Ehe

Mag. Andreas Gerhartl

§ 3 Abs 7 AuslBG bestimmt, dass ein Arbeitgeber einen Ausländer, der zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen war, auch nach dem Wegfall der dafür maßgeblichen persönlichen Umstände bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses weiter beschäftigen darf. Im folgenden Beitrag wird die Reichweite dieser Bestimmung untersucht.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/100

16.02.2009
Heft 2/2009
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.