Entscheidungsbesprechung OGH 24. 3. 2022, 9 ObA 116/21f und 27. 4. 2022, 9 ObA 137/21v
In den Entscheidungen des OGH vom 24. 3. 2022, 9 ObA 116/21f, und vom 27. 4. 2022, 9 ObA 137/21v, ging es darum, ob Dienstverhältnisse von ArbeiterInnen im Hotel- und Gastgewerbe auch nach Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen weiterhin unter Einhaltung einer (nur) 14-tägigen Kündigungsfrist aufgelöst werden können. Die Entscheidung ist möglicherweise auch für Bauindustrie und Baugewerbe und weitere Branchen bedeutsam.
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