(Burgstaller, SWK 3/2009, S 57)
Aufgrund der weit reichenden Rechtsfolgen, die § 7 Abs 3 KStG auslöst, befasst sich die Autorin mit dem Anwendungsbereich dieser Bestimmung, dh damit, welche Körperschaften unter § 7 Abs 3 KStG fallen.
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.