Wirtschaftsrecht

Welche Sorgfalt schuldet der Genossenschaftsvorstand?

Ass. Dr. Olaf Riss, LL.M.

Darüber, welche Sorgfalt die Mitglieder des Leitungsorgans von Kapitalgesellschaften zu präsentieren haben, besteht weitgehend Einigkeit. Ob diese Grundsätze ohne Weiteres auch auf Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft übertragbar sind, könnte jedoch zweifelhaft sein. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit dieser Frage auseinander.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/712

16.12.2008
Heft 12/2008
Autor/in
Olaf Riss

Dr. Olaf Riss, LL.M., ist Professor für Österreichisches und Europäisches Zivilrecht an der Universität Wien. Davor war er Professor an den Universitäten Linz und Klagenfurt sowie als Rechtsanwalt in Wien tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Kreditsicherungsrecht und Bankvertragsrecht, im AGB-Recht sowie im Bestandrecht und Erbrecht. Er war ferner Senior Researcher des Institute for European Tort Law (ETL) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und der Universität Graz. Seit 2017 ist er Mitherausgeber der ZFR.