(Kreuz/Leiter, SWI 6/2012, S. 252)
Dem Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich zufolge sei eines der Kernelemente die Nachversteuerung von Vermögenwerten in Österreich ansässiger (betroffener) Personen. Vor der genauen Betrachtung der Regelungen stelle sich jedoch eine wichtige Frage: Wer ist eine betroffene Person, und welche Auswirkungen hat eine derartige Qualifikation, insbesondere auch im Fall von zwischengeschalteten Sitzgesellschaften?
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