Steuerrecht

Wenig Neues zum Heiratsgut

Rudolf Wanke

Beiser vertritt in RdW 5/941) unter Hinweis auf das Erkenntnis des VwGH vom 21. 9. 1993, 93/14/0105, die Auffassung, der VwGH verstehe unter „Unterhaltsleistungen“ iSd § 34 Abs 7 EStG 1988 (nur)2) „Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Wohnung, Erholung, Freizeitgestaltung und medizinische Versorgung“, weswegen - entgegen der einhelligen Lehre3) und der Verwaltungspraxis4) - die Abzugsfähigkeit einer von Eltern ihren Kindern gegebenen Heiratsausstattung (eines Heiratsgutes) durch § 34 Abs 7 EStG 1988 nicht gehindert werde.

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Artikel-Nr.
RdW 1994, 324

01.10.1994
Heft 10/1994
Autor/in
Rudolf Wanke

Hofrat Dr. Rudolf Wanke ist seit Gründung des Unabhängigen Finanzsenats Senatsvorsitzender des UFS an der Außenstelle Wien und war zuvor Vorstand einer Fach- und Rechtsmittelabteilung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland.

Publikationen:

Das Verfahren vor den weisungsfreien Berufungssenaten (1994); Gesetz über den Unabhängigen Finanzsenat (UFSG, 2007); Mitherausgeber von Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, Einkommensteuergesetz (EStG, Loseblattausgabe 2001); sowie zahlreiche Fachartikel.