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Wer hat das Sagen im Steuerrecht? (Sichtweise des VfGH)

Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel

Der Verfassungsgerichtshof ist jenes Höchstgericht, dem die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handelns obliegt. Für das Steuerrecht bedeutet dies, dass der VfGH die Verfassungskonformität der Steuergesetze und Staatsverträge (Doppelbesteuerungsabkommen), die Gesetzmäßigkeit von Rechtsverordnungen und die Verfassungsmäßigkeit von Bescheiden überprüfen kann. Im Folgenden wird ein Überblick über die Organisation, die Kompetenzen des und das Verfahren vor dem VfGH gegeben.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2006/91

15.02.2006
Heft 4/2006