Über Berufungen gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide entscheidet mit dem Unabhängigen Finanzsenat/UFS eine - verfassungsmäßig garantiert - „unabhängige“ Verwaltungsbehörde, die jedoch selbst der höchstgerichtlichen Kontrolle unterliegt. Aufgrund der „Sonderstellung“ innerhalb der üblicherweise hierarchisch organisierten Behörde BMF erhebt sich die Frage, inwieweit eine derartige Behörde steuerliche Tendenzen beeinflussen und fortentwickeln, damit de facto „Recht setzen“ kann und daher ein „Sagen im Steuerrecht“ hat und wo die Grenzen dieser Entwicklung liegen.
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