Die Weißrechnung eines schwarzen Fonds (Nichtmeldefonds) sei ein strenges Procedere nach formellen Vorschriften. Dieses Verfahren - der sogenannte "Selbstnachweis" - sei zwingend gegenüber der auszahlenden Stelle (Bank) durchzuführen. Anhand eines Beispiels aus der Praxis soll verdeutlicht werden, wie problematisch dies sein kann.
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