Wirtschaftsrecht

Wer unterzeichnet den Jahresabschluss?

Christoph Fröhlich / Martin Gelter

Bei der Beurteilung der Verpflichtung zur Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführer einer GmbH hat sich der OGH gegen die herrschende Meinung gestellt und die Zeichnungspflicht sämtlicher Geschäftsführer ausdrücklich verneint.

Gem § 194 HGB ist der Jahresabschluss vom Kaufmann unter Beisetzung des Datums zu unterzeichnen. Mit seinem Beschluss vom 27. 9. 20011) hat der OGH zur Frage Stellung bezogen, ob diese Unterzeichnung bei Kapitalgesellschaften jedenfalls durch alle Geschäftsführer zu erfolgen hat oder ob bei gemischter Vertretung eine Unterzeichnung durch Geschäftsführer und Prokuristen (in vertretungsbefugter Zahl) genügt. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine vom Firmenbuchgericht verhängte Zwangsstrafe, das eine Unterzeichnung durch die Geschäftsführer „in vertretungsbefugter Anzahl“ verlangt hatte.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/532

15.10.2002
Heft 10/2002
Autor/in
Martin Gelter

Prof. DDr. Martin Gelter S.J.D. (Harvard), M.A. (Columbia) ist Professor of Law an der Fordham University in New York, wo er US-amerikanisches und vergleichendes Gesellschaftsrecht sowie Rechnungswesen für Juristen lehrt. Zuvor war er ua Universitätsassistent an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Publikationen:
Mehrere Bücher sowie zahlreiche Aufsätze zum Gesellschafts-, Bilanz- und Kapitalmarktrecht. Zuletzt §§ 270, 271, 271a, 275 UGB in Bertl/Fröhlich/Mandl, Handbuch Rechnungslegung, Band III: Die Abschlussprüfung2 (2021); Centros and Defensive Regulatory Competition: Some Thoughts and a Glimpse at the Data, European Business Organization Law Review 20 (2019) 467-492; Global Securities Litigation and Enforcement (Cambridge University Press, Hrsg gemeinsam mit Conac, 2019); Vor § 189 UGB, §§ 190-192 UGB, in Straube/Rauter/Ratka, Wiener Kommentar zum UGB, Band II: Rechnnungslegung3 (46., 47. Und 52. Lieferung 2017); Funktionen des gesellschaftsrechtlichen Kapitalschutzes – Rechtspolitische und rechtsvergleichende Aspekte, in FS Nowotny (2015) 315-342.

Christoph Fröhlich

FH.-Doz. MMag. Dr. Christoph Fröhlich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, war langjähriger Assistent am Institut für Unternehmensrechnung und Revision und über 13 Jahre mit Schwerpunkt Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung in einer internationalen Prüfungsgesellschaft beschäftigt. Zurzeit ist er Mitglied der Prüfstelle bei der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung. Seit vielen Jahren hält er Lehrveranstaltungen zu den Themen Konsolidierung, Konzernrechnungslegung nach IFRS und Konzernabschluss. Sein Buch „Praxis der Konzernrechnungslegung“ zählt zu den Standardwerken auf diesem Gebiet.