Wirtschaftsrecht

Werbung und Warenauslieferung ausländischer Unternehmen in Österreich - aus gewerberechtlicher Sicht

Mag. Christian Handig

Wenn ausländische Unternehmen grenzüberschreitend in Österreich ihre Tätigkeit bewerben oder Waren ausliefern wollen, so können sie dies durch Niederlassungen oder Tochtergesellschaften tun. Diese Form der Organisation der Gewerbeausübung ist jedoch nur bei Erfüllung etlicher Voraussetzungen zulässig, die einen nicht unbedeutenden administrativen und finanziellen Aufwand erfordert, wie zB die Eintragung ins Firmenbuch1)und den Erwerb einer Gewerbeberechtigung. Attraktiver ist freilich die Durchführung gewerblicher Tätigkeiten ohne Niederlassungen oder Tochtergesellschaften, weil es dieses Aufwands nicht bedarf. In welchen Fällen aber ist dies zulässig?

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Artikel-Nr.
RdW 2004/594

15.11.2004
Heft 11/2004
Autor/in
Christian Handig

Dr. Christian Handig ist stellvertretender Leiter der Abteilung Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Wien, berät vor allem Unternehmer und begutachtet Entwürfe für Richtlinien und Gesetze; er ist auch Herausgeber und Fachautor im Bereich Wirtschaftsrecht sowie Redakteur der Zeitschrift ipCompetence.

Publikationen im Gewerberecht (ua):
Gewerberechtsnovelle 2002 – Ein kurzer Überblick, RdW 2002/488, 522; Gewerberechtsnovelle 2007 – Ein kurzer Überblick, RdW 2008/202, 253 und Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe, RdW 2013/68, 69.