Steuerrecht aktuell

Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung bei leerstehender Wohnung

Mag. Bernhard Renner

Wird eine Wohnung zunächst selbst bewohnt und steht sie anschließend leer, so setzt die Geltendmachung von Aufwendungen iZm einer geplanten Vermietung als vorab entstandene Werbungskosten nach Ansicht des deutschen BFH den Nachweis des endgültigen Entschlusses der Vermietung durch ernsthafte und nachhaltige Bemühungen voraus. Bemühungen dieser Art dienen als Indizien für die Einkünfteerzielungsabsicht.1 Der Vergleich mit der Rsp des VwGH zeigt, dass auch dieser insoweit von ähnlichen Kriterien ausgeht.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/333

01.04.2009
Heft 7/2009
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.