Artikelrundschau September 2019 / Einkommensteuer (allgemein)

Werbungskosten ex post und ex ante (Beiser, SWK 25/2019, S. 1033)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Werbungskosten können ebenso wie Betriebsausgaben vor oder nach einer Erzielung von Einnahmen anfallen (abfließen). Das objektive Nettoprinzip erfordere die Abzugsfähigkeit im einen wie im anderen Fall.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/777

26.11.2019
Heft 22/2019