Steuerrecht

Werkverträge: Stellungnahme des Verfassungsdienstes

Werner Doralt

Zur Frage, ob die Werkvertragsregelung gleichheitswidrig ist, hat der Verfassungsdienst Stellung genommen; danach handelt es sich bei der für die Sozialversicherungs- bzw Abzugsteuerpflicht maßgeblichen Zahl von Werkverträgen um eine verfassungsrechtlich zulässige Grenzziehung. Der Einwand des Verfassungsdienstes erweist sich allerdings nicht als stichhaltig.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 494

15.10.1996
Heft 10/1996
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.