Wirtschaftsrecht

Wertpapierleihe - ein Weg zum partiellen Squeeze-out?

Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny

Bei der Anwendung des GesAusG bereitet es bekanntlich Schwierigkeiten, dass der Ausschluss auf den Hauptgesellschafter, der zumindest mit 90 % beteiligt sein muss, zu erfolgen hat; ist die Beteiligung des Hauptgesellschafters auf verbundene Unternehmen aufgeteilt, so muss diese Verbindung bereits im letzten Jahr vor der Beschlussfassung durchgehend bestanden haben (§ 1 Abs 3 GesAusG). Ein partieller Ausschluss ist daher nur über Umwege möglich.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/489

17.08.2009
Heft 8/2009
Autor/in
Christian Nowotny

em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny ist Professor am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Prüfungsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.