Steuerrecht aktuell

Wertpapierleihgeschäfte und Kapitalertragsteuer - das ungelöste Rätsel?

StB Mag. Dieter Habersack / WP / StB. Mag. Hannes Rasner

Wertpapierleihgeschäfte zählen seit Jahren zu einem Standardprodukt der Finanzindustrie. Bei der Wertpapierleihe handelt es sich um ein (Sach-)Darlehen iSd § 984 Abs 1 ABGB. Dabei gehen Kapitalanlagen des Verleihers in das zivilrechtliche Eigentum des Entleihers über, wobei letzterer nach Ablauf der Leihfrist oder bei Kündigung Kapitalanlagen derselben Art und Güte zurück zu übertragen hat. Der Darlehensnehmer (Entleiher) tritt als zivilrechtlicher Eigentümer in alle Rechte ein. Der Entleiher kann die Wertpapiere auch verleihen, verkaufen oder verpfänden.1 Er hat während der Laufzeit an den Verleiher Ausgleichszahlungen zu leisten. Weiters zahlt der Entleiher dem Verleiher für das Wertpapierdarlehen regelmäßig ein Entgelt, die sogenannte Leihgebühr.2 Aufgrund der in sich nicht geschlossenen gesetzlichen Anordnung ist fraglich, ob und wann diese Zahlungen der Kapitalertragsteuer unterliegen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/399

04.07.2018
Heft 10/2018
Autor/in
Dieter Habersack

StB Mag. Dieter Habersack ist Bereichsleiter Steuern bei der Raiffeisen Bank International AG (RBI). Zuvor war er Partner im Bereich Financial Services bei PwC Österreich.

Hannes Rasner

Mag. Hannes Rasner ist Partner bei PwC. Er leitet das Team Financial Services, Banking & Capital Markets von PwC Österreich. Herr Mag. Rasner ist Mitglied der KSW, des Fachsenats für Steuerrecht sowie Fachautor und Vortragender. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die steuerliche Beratung von nationalen und internationalen Banken und Finanzdienstleistern, die steuerliche Beratung von Finanzprodukten sowie die Strukturierung von internationalen Unternehmensgruppen und die Beratung von Umgründungen.