Wirtschaftsrecht

Wertsicherung und Wertmesser

Olaf Riss

Zum Sachlichkeitsgebot nach § 6 Abs 1 Z 5 KSchG

Langzeitverträge beinhalten durchwegs Entgeltanpassungsklauseln zum Zweck der Wertsicherung. Im Verbrauchergeschäft unterliegen solche Vertragsbestimmungen den Kautelen von § 6 Abs 1 Z 5 KSchG. Ua ist erforderlich, dass die für die Entgeltänderung maßgebenden Umstände - also der vereinbarte Wertmesser - sachlich gerechtfertigt sind. Aktuelle OGH-Rechtsprechung zu Mietverhältnissen gibt Anlass, nach den konkreten Kriterien zu fragen, die für dieses Sachlichkeitsgebot bedeutsam sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/15

17.01.2025
Heft 1/2025
Autor/in
Olaf Riss

Dr. Olaf Riss, LL.M., ist Professor für Österreichisches und Europäisches Zivilrecht an der Universität Wien. Davor war er Professor an den Universitäten Linz und Klagenfurt sowie als Rechtsanwalt in Wien tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Kreditsicherungsrecht und Bankvertragsrecht, im AGB-Recht sowie im Bestandrecht und Erbrecht. Er war ferner Senior Researcher des Institute for European Tort Law (ETL) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und der Universität Graz. Seit 2017 ist er Mitherausgeber der ZFR.