Wirtschaftsrecht

Wertungen zum Schutzzweck des GSpG und Einordnung des Vollzugsdefizits

Patrick Mittlböck / Nicholas Aquilina

Zugleich eine Besprechung von OGH 1 Ob 77/24s1

In dem der Entscheidung des OGH vom 25. 9. 2024, 1 Ob 77/24s, zugrunde liegenden Verfahren hatte der Kläger die Republik Österreich, gestützt auf Amts- und Staatshaftung, auf die Rückzahlung von Verlusten bei einem in Malta lizensierten Online-Glücksspielanbieter geklagt. Der Kläger hat zusammengefasst argumentiert, dass die Organe des Bundes das Verbot gem § 52 Abs 1 GSpG, nach dem GSpG nicht konzessioniertes Glücksspiel in Österreich anzubieten, nicht vollzogen hätten. Wäre der Bund seiner Pflicht nachgekommen, wären dem Kläger die eingeklagten Spielverluste nicht entstanden. Der OGH hat die Entscheidung der Vorinstanzen bestätigt und die Klage abgewiesen. Dieser Beitrag beleuchtet einzelne Aspekte der Entscheidung samt Kritik an den Wertungen zum Schutzgesetzcharakter des GSpG und gibt dem offenkundigen Vollzugsdefizit im Zusammenhang mit dem GSpG den notwendigen unionsrechtlichen Kontext.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/135

12.03.2025
Heft 3/2025
Autor/in
Patrick Mittlböck

Mag. Patrick Mittlböck ist Rechtsanwalt und Partner bei BRANDL TALOS und auf Prozessführung spezialisiert.

Nicholas Aquilina
Mag. Nicholas Aquilina ist Rechtsanwalt und Partner bei BRANDL TALOS und auf den Glücksspiel-, Wett- und Entertainment Sektor spezialisiert.