(Kaufmann, GeS 2009/5, S. 175)
Kaufmann hält zusammenfassend fest, dass das Offenlegungsverfahren nach dem EU-Verschmelzungsgesetz sE wesentlich umfänglicher und trickreicher ist als jenes bei Inlandsverschmelzungen. In der Praxis empfehle sich daher, rechtzeitig mit der Planung und Vorbereitung zu beginnen, um so beispielsweise zeit- und kostenintensive Verständigungen oder die Eröffnung einer "Anfechtungsfront" wegen zB fehlerhafter Bekanntmachung zu vermeiden.
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