Steuerrecht aktuell

Wesentliche Aussagen im Umsatzsteuerteil des VereinsR-Wartungserlasses 2009 - Teil 2

HR Mag. Ferdinand Rößler

Im ersten Teil des Beitrags (vgl ÖStZ 2010/218, 105) wurden Aussagen des BMF im Wartungserlass 2009 (BMF-Erlass vom 25. 11. 2009, BMF-010216/0137-VI/6/2009) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Mitgliedsbeiträgen und Zuschüssen, des Eigenverbrauchs sowie zur Liebhaberei bei Personenvereinigungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 34 bis 47 BAO), behandelt. Im abschließenden zweiten Teil wird auf Ausführungen zu den unechten Steuerbefreiungen, zum Vorsteuerabzug, zum Übergang der Steuerschuld sowie zum Voranmelde- und Veranlagungsverfahren eingegangen. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die zitierten Abschnitte und Randziffern auf die VereinsR 2001 in der Fassung des Wartungserlasses 2009.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2010/277

18.03.2010
Heft 6/2010
Autor/in
Ferdinand Rößler

Mag. Ferdinand Rößler ist Fachexperte in der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist er als Vortragender und Fachautor sowie als Mitherausgeber des Loseblatt-Kommentars zur Mehrwertsteuer – UStG 1994, Ecker/Epply/Rößler/Schwab, tätig.