Steuerrecht

WGG 1979: Rehabilitationszentrum kein Heim gem § 2 Z 3 WGG

Dr. Christian Hammerl

Gemeinnützige Bauvereinigungen dürfen grundsätzlich nur in dem durch § 7 Abs 1-3 WGG gesteckten Umfang tätig werden. Es stellt sich daher immer die Frage, ob die von solchen Bauvereinigungen vorgenommenen oder beabsichtigten Geschäfte im zulässigen Geschäftskreis Deckung finden oder darüber hinausgehen.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/261

26.05.2017
Heft 5a/2017
Autor/in
Christian Hammerl

Dr. Christian Hammerl ist Leiter der Zentralen Fachstelle und der Zentralen Services (BMF).