Unionsrecht und nationales Recht würden das Recht auf vertrauliche Behandlung von Geschäftsgeheimnissen schützen. Die unrechtmäßige Erlangung, Weitergabe und/oder Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen könne schwerwiegende zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. Unionsrecht und nationales Recht würden aber auch HinweisgeberInnen schützen, die vertrauliche Informationen weitergeben oder offenlegen, um Rechtsverletzungen aufzudecken oder zu verhindern. Der Beitrag untersucht das evidente Spannungsverhältnis von Geschäftsgeheimnisschutz und HinweisgeberInnenschutz.
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