Wirtschaftsrecht

Whistleblowing in Liechtenstein - müssen Finanzdienstleister ihre Kunden bei Datendiebstahl warnen?

Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer

Das Fürstliche Landgericht in Vaduz hat jüngst in einem aufsehenerregenden Urteil die Haftung eines Finanzdienstleisters für den Vermögensschaden bejaht, der bei einem Kunden durch die Verhängung einer Strafe wegen Steuerhinterziehung in Deutschland eingetreten ist. Maßgeblich hierfür war die unterlassene Information über einen bei dem Finanzdienstleister eingetretenen Diebstahl von Kundendaten, durch die dem Kunden die Möglichkeit zu strafbefreiender Selbstanzeige genommen worden war. Der vorliegende Beitrag1 unterzieht das Urteil einer kritischen Analyse und gelangt zu einem abweichenden Ergebnis.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/139

17.03.2010
Heft 3/2010
Autor/in
Martin Schauer

Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer ist Professor am Department for Civil Law der Masaryk-Universität Brünn und Gastprofessor an der Universität Liechtenstein. Zuvor hatte er Professuren an der Universität Wien und der Wirtschaftsuniversität inne. Sein Arbeitsgebiet ist das Wirtschaftsprivatrecht mit Schwerpunkten im Erbrecht, Stiftungsrecht und Gesellschaftsrecht sowie im Versicherungsrecht.