Arbeitsrecht

Widerspruchsrecht des Betriebsratsmitgliedes bei Betriebsübergang IAnmerkung zu OGH 23. 5. 1997, 8 Ob A 105/97t*)

Wolfgang Holzer

Ein Betriebsübergang iSd § 3 Abs 1 AVRAG bewirkt grundsätzlich den Übergang der Arbeitsverhältnisse auf den neuen Inhaber. Nach § 3 Abs 4 AVRAG kann jedoch der AN in zwei konkreten Fällen den Eintritt dieser Rechtsfolge durch rechtzeitigen Widerspruch verhindern. Ob dem AN auch in anderen Fällen ein solches Widerspruchsrecht zusteht, ist in Literatur und Rechtsprechung bisher noch ungeklärt. In der vorliegenden E anerkennt der OGH das Widerspruchsrecht eines Betriebsratsmitgliedes in erster Linie aus Gründen des Mandatsschutzes. Eine eindeutige Anerkennung eines Widerspruchsrechtes „gewöhnlicher“ AN lässt sich jedoch - trotz einiger Andeutungen in diese Richtung - dem Urteil nicht entnehmen.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 610

15.10.1997
Heft 10/1997
Autor/in
Wolfgang Holzer

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Holzer ist nach seiner Pensionierung weiterhin lehrend und forschend am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Karl-Franzens-Universität Graz tätig. Er ist außerdem Präsident der Arbeitsgemeinschaft für Sozialforschung und Sozialplanung Steiermark.

Publikationen:

Die Rechte des Arbeitnehmers bei Insolvenz (1999) (gemeinsam mit Ass.-Prof. Reissner und Prof. Schwarz); Der Lohnfortzahlungsschaden, ASoK 2000, 63; The Impact of Social Security Law on Tort Law in Austria, in Magnus (ed) The Impact of Social Security Law on Tort Law (2003) 7; Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz 2006 (gemeinsam mit Reissner); §§ 8, 9, 23 und 23a Angestelltengesetz in Marhold/Purgstaller/Preyer (Hrsg), Kommentar zum Angestelltengesetz 2005; §§ 39, 40 und 42 Angestelltengesetz in Marhold/Purgstaller/Preyer (Hrsg), Kommentar zum Angestelltengesetz 2007.