Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer ist der EuGH die treibende Kraft, um in den Rechtsordnungen der 28 EU-Mitgliedstaaten eine einheitliche Anwendung der Prinzipien sowie der Rechte der Steuerpflichtigen sicherzustellen.1 Gerade im Bereich umsatzsteuerlicher Formpflichten zeigt sich, dass in Österreich Anpassungsbedarf besteht. Rechnung oder Buchnachweis werden nämlich in der Rsp des VwGH unterschiedlich gehandhabt, wohingegen die Rsp des EuGH diesbzgl ein durchaus einheitliches Bild zeichnet. Im gegenständlichen Beitrag werden daher die drei nachstehenden Thesen zur Thematik der umsatzsteuerlichen Formpflichten präsentiert und in weiterer Folge näher erläutert, um in einem abschließenden Fazit die im Titel aufgeworfene Frage zu beantworten.
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