Zur Rechtfertigung einer Entkriminalisierung des Finanzstrafrechts*)
In den Amtlichen Erläuterungen zur RV des FinStrG 1957 heißt es: Abgabendelikte sind keine Kavaliersdelikte. - Und Sommergruber fügt in der Einleitung seines Kommentars hinzu: Es gibt keine Kavaliersdelikte; wer die Rechtsordnung mißachtet, ist kein Kavalier, sondern legt ein mehr oder minder asoziales Verhalten an den Tag.
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