Steuerrecht

Wie gerecht ist das Finanzstrafrecht?

Werner Doralt

Zur Rechtfertigung einer Entkriminalisierung des Finanzstrafrechts*)

In den Amtlichen Erläuterungen zur RV des FinStrG 1957 heißt es: Abgabendelikte sind keine Kavaliersdelikte. - Und Sommergruber fügt in der Einleitung seines Kommentars hinzu: Es gibt keine Kavaliersdelikte; wer die Rechtsordnung mißachtet, ist kein Kavalier, sondern legt ein mehr oder minder asoziales Verhalten an den Tag.

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Artikel-Nr.
RdW 1985, 259

01.08.1985
Heft 8/1985
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.