Durch das StRefG 2015/2016 wurde der USt-Satz für die Beherbergung von 10 % auf 13 % erhöht. Ein mit der Beherbergung ortsübliches Frühstück soll wie bisher dem ermäßigtem Steuersatz von 10 % unterliegen. Die Autorin behandelt die Fragen, welche Steuersätze auf das Nächtigungsgeld anzuwenden seien und ob eine Aufteilung zu erfolgen habe.
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