Im Rahmen der kommenden unionsrechtlichen Sorgfaltspflichten zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten entlang der Lieferkette (CSDDD) würden Unternehmen verpflichtet, potenziell vertrauliche Informationen mit ihren Lieferanten und der Öffentlichkeit zu teilen. Der Beitrag untersucht, ob Geschäftsgeheimnisse in diesem Rahmen offengelegt werden müssen, auf welcher rechtlichen Grundlage dies erfolgen darf und welche Strategien und Maßnahmen zu treffen sind, um dem Geschäftsgeheimnisschutz gerecht zu werden.
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