Steuerrecht

Wie viel war der Breughel wert?Das Geheimnis des gemeinen Wertes

Werner Doralt

Der VwGH hat den gemeinen Wert neuerlich mit dem Händler-Verkaufspreis gleichgesetzt; mit der Einschränkung auf Neuwagen hat er sich einer Grundsatzdiskussion entzogen. Richtig entspricht der gemeine Wert sowohl für neue wie für gebrauchte Wirtschaftsgüter dem Verkaufspreis, den der Private (und nicht der Händler) am Markt erzielen kann.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 103

15.02.1998
Heft 2/1998
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.