Die Berechtigung eines Staats, einen Sachverhalt strafrechtlich zu ahnden, werde als Strafbefugnis bezeichnet. Das Strafanwendungsrecht habe die spezifische Funktion, diese Strafberechtigung zu regeln. Der Beitrag geht folgenden Fragen nach: Welche Bedeutung hat das Strafanwendungsrecht
für das materielle und prozessuale Strafrecht? Welche Grenzen setzt das Völkerrecht? Und welche Anknüpfungsmöglichkeiten für Sachverhalte mit Auslandsbezug haben sich durch die Praxis der Staaten im Laufe der Jahrhunderte herausgebildet? Zudem widmet er sich der dogmatischen, straftatsystematischen Einordnung der Regelungen des Strafanwendungsrechts und einer Darstellung der österr lex lata.
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