Info aktuell / Gesetzgebung

Wiedereinführung der NoVA-Befreiung für leichte Nutzungsfahrzeuge (N1) ab 1. 7. 2025

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2025 hat der Budgetausschuss am 3. Juni dem Nationalrat mittels Selbständigen Ausschussantrags eine weitere Sammelnovelle vorgelegt, die insb eine Wiedereinführung der NoVA-Befreiung für Kasten- und Pritschenwägen sowie eine Halbierung des erst kürzlich durch das PrAG 2025 (vgl ÖStZ 2025/1) erhöhten amtlichen Kilometergelds für Motor- und Fahrräder gemäß Reisegebührenvorschrift auf 25 Cent ab 1. 7. 2025 zum Gegenstand hat. Die Beschlussfassung im Nationalrat unter Berücksichtigung eines im Zuge der Debatte eingebrachten Abänderungsantrags erfolgte am 16. Juni, der Bundesrat gab am 26. Juni grünes Licht und die Kundmachung erfolgte mit BGBl I 2025/26 vom 30. 6. 2025.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2025/356

17.07.2025
Heft 14/2025