Wirtschaftsrecht

Wiederholungsgefahr nach § 28 KSchG vor Entscheidung des verstärkten Senats

RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger

Wie "Die Presse" mehrfach berichtete, wird der OGH nun zu 6 Ob 24/11i in einem verstärkten Senat neuerlich die Frage prüfen, ob bei Abgabe einer Unterlassungserklärung durch den abgemahnten Unternehmer mit Vorbehalt von "Ersatzklauseln" Wiederholungsgefahr auch dann vorliegt, wenn die Ersatzklauseln gesetzlich zulässig sind. Aus dem Rechtspanorama vom 4. 6. 2012 erfuhr man, dass die Sitzung des Senats am 11. September 2012 stattfinden soll. Der vorliegende Beitrag schildert für das auf den Fall nun aufmerksam gewordene Fachpublikum den bisherigen Stand der Rsp aus der Sicht eines Beklagtenvertreters.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/413

16.07.2012
Heft 7/2012
Autor/in
Raimund Bollenberger

Dr. Raimund Bollenberger † war Rechtsanwalt und Professor am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Publikationsauswahl:
Gemeinsam mit Koziol und P. Bydlinski KBB5 (2017); Bekämpfung der Inanspruchnahme von Bankgarantien im Lichte aktueller Judikatur, ÖBA 2017, 468; Änderung von Bankverträgen im Massengeschäft, ÖBA 2017, 741.