Steuerrecht aktuell

Wiederkehrende Bezüge im Licht des Leistungsfähigkeitsprinzips

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Renten für Mehrbedarf, Schmerzen und Unterhaltsersatz sowie Rentenlegate auf dem Prüfstand des Gleichheitssatzes (Art 7 B-VG)

Das Leistungsfähigkeitsprinzip lässt nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes eine Einkommensbesteuerung auf wiederkehrende Bezüge nur zu, soweit durch diese eine zusätzliche Leistungsfähigkeit in Form von Markteinkommen geschaffen wird oder Leistungsfähigkeit zwischen verschiedenen Steuerpflichtigen transferiert wird. Bei Gegenleistungsrenten darf deshalb nur die Zinstangente besteuert werden, das umgeschichtete (transferierte) Vermögen darf nicht besteuert werden. Mehrbedarfsrenten dürfen nicht besteuert werden, weil keine zusätzliche Leistungsfähigkeit geschaffen wird. Das gilt analog für Schmerzengeld und Unterhaltsersatzrenten.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2013/309

24.04.2013
Heft 8/2013
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.