Anmerkungen zu EuGH Rs C-444/071
In seinem jüngsten Urteil zur EuInsVO betont der EuGH den universalen Geltungsanspruch des Hauptinsolvenzverfahrens und nimmt zu den Konsequenzen der Wirkungserstreckung auf andere Mitgliedstaaten Stellung. Der Gerichtshof beschränkt sich dabei allerdings nicht auf solche Ausführungen, die unmittelbar für das zu lösende Problem relevant sind, sondern unternimmt gewissermaßen einen Streifzug durch die EuInsVO, der auch für andere Schauplätze der wissenschaftlichen Diskussion von Interesse ist.
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