Am 20. 7. 2023 sei die Änderung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes im BGBl veröffentlicht worden. Die Novelle erweitere die behördenübergreifende Zusammenarbeit, ermögliche den automatisierten Abgleich des Registers mit Sanktionslisten, ersetze die vom EuGH aufgehobene öffentliche Einsicht durch eine Einsicht bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und sehe weitere Anpassungen vor.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.