Den Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers verwenden sowohl die Geldwäschebestimmungen als auch das Ertragssteuerrecht. Der nachfolgende Beitrag will klären, ob diese Begriffe synonym verwendet werden können oder ob sie wesentlich voneinander abweichen.
Als Teil der Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie1 hat der Gesetzgeber das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz2 (nachfolgend WiEReG) erlassen. Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers ist grundsätzlich für den Rechtsanwender kein neuer, insb im Ertragssteuerrecht ist dies ein bekannter Begriff.
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