(H-J. Aigner, SWK 2/2009, S 45)
Das BMF hat am 17. 12. 2008 Änderungen der in den EStR enthaltenen Aussagen zu Wertpapierleihe- und Pensionsgeschäften veröffentlicht. Bei einer Wertpapierleihe oder bei einem echten Pensionsgeschäft soll - abweichend vom Normalfall - das wirtschaftliche Eigentum beim Verleiher oder einem Pensionsgeber verbleiben, wenn das Geschäft bloß zu (kurzfristigen) Finanzierungszwecken abgeschlossen wird. Diese Auffassung wird im Artikel kritisch hinterfragt.
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