Die "außerbetriebliche Sphäre" von Kapitalgesellschaften wird seit Jahren intensiv diskutiert. Die KStR 2013 rücken nunmehr das wirtschaftliche Eigentum in den Mittelpunkt der Diskussion und versuchen, mit der "Renditemiete" eine vollziehbare Beurteilungshilfe für das wirtschaftliche Eigentum zu geben.
Luxuriöse Villen oder Penthäuser, die von GmbHs den Gesellschaftern zu Wohnzwecken überlassen werden, zählen in der steuerlichen Praxis wie im Schrifttum zu den besonders kontrovers diskutierten Themen. Denn die steuerlichen Konsequenzen können im Einzelfall nicht nur beachtlich sein, sondern man stößt auch steuersystematisch auf grundlegende Fragen. Dabei gilt es ua zu beantworten, ob eine Kapitalgesellschaft neben ihrem "allumfassenden Gewerbebetrieb" (§ 7 Abs 3 KStG) überhaupt noch eine "außerbetriebliche Sphäre" haben kann und wie sich die "außerbetriebliche Sphäre" vom wirtschaftliche Eigentum des Gesellschafters abgrenzt.
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